
AGB
§ 1 Geltungsbereich
Anbieterin: Wiebke Wittneben, Architektin für Strahlkraft
Anschrift: Boxhagener Straße 16, 10245 Berlin
E-Mail: wiebke@wiebkewittneben.com
Website: wiebkewittneben.com
– nachfolgend „Auftragnehmerin“ –
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die von der Auftragnehmerin angebotenen Leistungen im Bereich des strategischen Sichtbarkeits-Consultings, Mentorings sowie damit zusammenhängender Beratungs- und Entwicklungsleistungen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Personen und Unternehmen, die den Vertrag im Rahmen ihrer selbstständigen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit abschließen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Bestandteil des Vertrages sind:
● die individuelle Reisevereinbarung,
● diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
● die Rechnung sowie
● gegebenenfalls eine gesonderte Ratenzahlungsvereinbarung.
(4) Soweit individuelle Regelungen der Reisevereinbarung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die Regelungen der Reisevereinbarung vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des strategischen Sichtbarkeits-Consultings, Mentorings sowie der Entwicklung individueller Kommunikations-, Positionierungs- und Präsenzstrategien.
(2) Die Leistungen beginnen regelmäßig mit dem Strahlkraft-Kompass als strategischer Analyse- und Orientierungsphase. Auf Grundlage der hierbei gewonnenen Erkenntnisse entwickelt die Auftragnehmerin gemeinsam mit dem Kunden einen individuellen Routenplan, der die Grundlage für das Mentoring „Sichtbar mit Substanz“ bildet.
(3) Art, Umfang und Dauer der jeweils vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der individuellen Reisevereinbarung sowie der dazugehörigen Rechnung.
(4) Die Leistungen der Auftragnehmerin stellen Beratungs-, Coaching- und Mentoringleistungen dar. Sie dienen der strategischen und persönlichen Entwicklung des Kunden und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Unternehmens-, Finanz-, Gesundheits- oder sonstige Fachberatung sowie keine medizinische, psychotherapeutische oder heilkundliche Behandlung.
(5) Die Auftragnehmerin schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, unternehmerischer oder persönlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Reichweiten, Kundengewinne oder vergleichbare Ergebnisse garantiert.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Rechnung. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern sich aus der Reisevereinbarung oder einer gesonderten Ratenzahlungsvereinbarung nichts Abweichendes ergibt.
(3) Wurde zwischen den Vertragsparteien eine Ratenzahlung vereinbart, gelten ergänzend die Bestimmungen der gesonderten Ratenzahlungsvereinbarung. Die dort festgelegten Zahlungstermine sind verbindlich.
(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung ist die Auftragnehmerin nach erfolgloser Mahnung berechtigt, die vereinbarte Ratenzahlung aufzuheben und – soweit rechtlich zulässig – den noch offenen Restbetrag sofort fällig zu stellen.
(5) Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht ausschließlich hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen.
(6) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Beginn oder die Fortführung der vereinbarten Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
§ 4 Durchführung der Zusammenarbeit
(1) Die Durchführung der vereinbarten Leistungen erfolgt grundsätzlich online. Ort, Zeit und Durchführung der einzelnen Termine werden zwischen den Vertragsparteien individuell abgestimmt.
(2) Vereinbarte Termine sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Terminverschiebungen bedürfen der vorherigen Abstimmung zwischen den Vertragsparteien.
(3) Kann ein vereinbarter Termin aufgrund unvorhersehbarer Umstände, insbesondere Krankheit oder höherer Gewalt, nicht stattfinden, bemühen sich beide Vertragsparteien um die Vereinbarung eines angemessenen Ersatztermins.
(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner Leistungen geeigneter Dritter zu bedienen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt. Die Human Design Readings werden durch eine von mir beauftragte externe Human Design Expertin durchgeführt und sind Bestandteil des vereinbarten Gesamtprogramms. Die für die weitere Begleitung relevanten Erkenntnisse aus den Readings können im Rahmen unserer Zusammenarbeit an mich übermittelt und von mir für die weitere Begleitung genutzt werden.
(5) Für technische Störungen oder Ausfälle von Kommunikations- oder Videokonferenzsystemen, die außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen, haftet die Auftragnehmerin nicht, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und sonstigen Mitwirkungshandlungen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Umsetzung der im Rahmen der Zusammenarbeit vermittelten Inhalte, Empfehlungen und Handlungsvorschläge. Sämtliche unternehmerischen und sonstigen Entscheidungen trifft der Kunde eigenverantwortlich.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die dadurch entstehen, dass erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbracht werden, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
(4) Ist eine ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden erheblich erschwert oder vorübergehend nicht möglich, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Leistungserbringung bis zur ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden auszusetzen.
§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten oder entwickelten Inhalte, Unterlagen, Konzepte, Strategien, Methoden, Modelle, Frameworks, Analysen, Diagnostikverfahren, Arbeitspapiere, Präsentationen, Vorlagen, KI-gestützten Arbeitsmittel, digitalen Inhalte sowie sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt oder unterliegen sonstigen gesetzlichen Schutzrechten.
(2) Der Kunde erhält an den im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellten Materialien ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht ausschließlich für eigene berufliche Zwecke und ausschließlich für die Dauer der vertragsgemäßen Nutzung.
(3) Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung, Verwertung oder sonstige Nutzung der bereitgestellten Inhalte und Materialien über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
(4) Die Weitergabe von Zugangsdaten, Arbeitsunterlagen, digitalen Inhalten, Aufzeichnungen oder sonstigen im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellten Materialien an Dritte ist unzulässig.
(5) Sämtliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte an den im Rahmen der Zusammenarbeit eingesetzten oder entwickelten Konzepten, Methoden, Modellen, Frameworks, Diagnostikverfahren, Strategien, Vorlagen und Materialien verbleiben ausschließlich bei der Auftragnehmerin. Dies gilt insbesondere für die von der Auftragnehmerin entwickelte DNA-Methode, einschließlich des Strahlkraft-Kompasses, des daraus entwickelten individuellen Routenplans, des Mentorings „Sichtbar mit Substanz“ sowie sämtlicher hierauf aufbauender Modelle, Inhalte und Weiterentwicklungen.
(6) Die Einräumung eines Nutzungsrechts nach diesen AGB begründet keinerlei Anspruch auf die Übertragung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit zu verwenden.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere geschäftliche, wirtschaftliche, strategische und organisatorische Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Know-how sowie sämtliche nicht öffentlich bekannten Inhalte, Konzepte, Methoden, Frameworks, Modelle, Analysen, Unterlagen, Daten und sonstigen Informationen, unabhängig von ihrer Form der Übermittlung.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt zeitlich unbeschränkt über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.
(4) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen,
● die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren,
● die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden,
● die der empfangenden Vertragspartei bereits nachweislich rechtmäßig bekannt waren oder
● deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erforderlich ist.
(5) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt insbesondere auch für die im Rahmen der Zusammenarbeit eingesetzten oder entwickelten Methoden, Modelle, Frameworks und sonstigen geschützten Inhalte der Auftragnehmerin, soweit diese nicht ausdrücklich zur Weitergabe freigegeben wurden.
§ 8 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen, unternehmerischen oder persönlichen Erfolges. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.
(2) Der Kunde trifft sämtliche unternehmerischen und sonstigen Entscheidungen eigenverantwortlich. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Entscheidungen, Maßnahmen oder Handlungen des Kunden, die auf Grundlage der im Rahmen der Zusammenarbeit vermittelten Inhalte, Empfehlungen oder Strategien getroffen werden.
(3) Für Störungen der technischen Infrastruktur, insbesondere Ausfälle des Internets, von Videokonferenzsystemen oder sonstiger digitaler Kommunikationsdienste, haftet die Auftragnehmerin nicht, soweit diese nicht von ihr zu vertreten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Auftragnehmerin beruhen oder für Fälle, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
§ 9 Datenschutz
(1) Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Zur Durchführung einzelner Bestandteile der vereinbarten Leistungen kann die Auftragnehmerin externe Expertinnen, Dienstleister sowie digitale und KI-gestützte Dienste einsetzen. Soweit hierbei personenbezogene Daten verarbeitet oder an Empfänger übermittelt werden, erfolgt dies ausschließlich auf einer hierfür bestehenden datenschutzrechtlichen Grundlage.
(3) Soweit im Rahmen einzelner Leistungen besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO verarbeitet werden oder eine Verarbeitung eine gesonderte Einwilligung erfordert, werden die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen gesondert sichergestellt.
(4) Informationen über Art, Umfang, Zweck und Dauer der Datenverarbeitung, Empfänger bzw. Empfängerkategorien sowie über die Rechte betroffener Personen ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzhinweisen der Auftragnehmerin.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin.
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, soweit gesetzlich nichts Abweichendes vorgeschrieben ist.